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Prüfdienst Kranken- und Pflegeversicherung

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Prüfdienst Kranken- und Pflegeversicherung

Regelmäßige Kontrolle der Sozialversicherungsträger

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) trägt durch die Arbeit seines Prüfdienstes für die Kranken- und Pflegeversicherung mit seinen regelmäßig stattfindenden Kontrollen als unabhängige Instanz dazu bei, dass die Sozialversicherungsträger gesetzmäßig und wirtschaftlich handeln. Dabei bedeutet Wirtschaftlichkeit, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bürgernah, effizient und kostengünstig erbracht werden sollen.
Als zuständige oberste Landesbehörde nach § 274 SGB V, § 46 SGB XI, § 281 SGB V prüft das Ministerium
  • die landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen,
  • deren Arbeitsgemeinschaften,
  • die Medizinischen Dienste Nordrhein und Westfalen-Lippe,
  • die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie
  • die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich dabei auf die gesamte Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung.

Zudem sind dem Prüfdienst die Prüfungen im Rahmen des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches bei den landesunmittelbaren Krankenkassen zugewiesen, §§ 266 Abs. 8 sowie § 252 SGB V.

Die Prüfung und die Beratung der Institutionen haben dabei den Charakter einer externen Revision bei den Institutionen, so kann der Prüfdienst kraft Gesetzes nicht für den einzelnen Versicherten tätig werden. Versicherte wenden sich deshalb in Sie betreffenden Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung an die Rechtsaufsicht Kranken- und Pflegeversicherung.

Darüber hinaus koordiniert der Prüfdienst die bundesweiten IT-Prüfungen der Prüfdienste  des Bundes und der Länder mit der Geschäftsstelle der ADV AG. Ziel ist es, gebündelt und effizient die Softwareprodukte der Systementwickler – im Wesentlichen AOK Systems und Bitmarck - in der gesetzlichen Krankenversicherung möglichst vor dem Produktrollout zu prüfen.
Fragen der Institutionen zu Prüfungen nach Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an: pruefdienst-nrw [at] mags.nrw.de (pruefdienst-nrw[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Hinweis:
Bitte geben Sie unbedingt in der Betreffzeile die entsprechende gesetzliche Norm an, auf die sich Ihre Frage bezieht.

Fragen zur Arbeit der Geschäftsstelle der ADV AG

Senden Sie uns bitte eine E-Mail an advag [at] mags.nrw.de (advag[at]mags[dot]nrw[dot]de)

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